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FUSSGÄNGERAMPEL AM WESTRING
 

An der Einmündung der Elb in den Westring haben sich in der Vergangenheit zahlreiche Verkehrsunfälle ereignet, einige davon auch mit tödlichen Ausgang für Fussgänger und Radfahren beim Überqueren des Westrings.

Nach Abschluß des Kinderreichenprojektes in der Elb zogen insgesamt 17 neue Familien mit mindestens zwei oder drei Kindern in die Elb. Die meisten Kinder gingen noch zur Schule, hinzu kamen noch alle anderen in der Elb lebenden Kinder.


 
Der Verein hat sich damals für eine gesicherte Überquerung des Westrings stark gemacht und entweder eine Über- oder Unterführung oder eine bedarfsgesteuerte Fussgängerampel bei gleichzeitiger Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h gefordert.

Nach langen und zähen Verhandlungen wurde im Jahre 1998 die "Elb-Ampel" in Betrieb genommen. 



 

Leider hatte die Forderung nach Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinen Erfolg. Diese wird nach wie vor erst etwa 200 Meter weiter auf 50 km/h herabgesetzt - rechtzeitig vor dem Hildener Nordfriedhof ...

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